Information zur ärztlichen Untersuchung nach § 8 Führerscheingesetz
Sehr geehrte FührerscheinwerberInnen!
Wie Sie sicherlich wissen, ist für alle Personen, die das Erlangen des Führerscheins anstreben, eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Um Ihnen den diesbezüglichen Ablauf zu erleichtern, möchte ich Sie auf folgende Punkte hinweisen:
Bitte einen Lichtbildausweis (Pass, Personalausweis, Führerschein, Studentenausweis, Schülerausweis, Niederlassungsnachweis etc.) mitbringen.
Ein Mopedausweis ist nicht gültig.
Für KontaktlinsenträgerInnen:
Ab 1.10.2011 ist für Gruppe 1 und 2 keine augenärztliche Verträglichkeitsbescheinigung mehr erforderlich. Wenn Sie Brillen und Kontaktlinsenträger sind, können Sie entweder mit Brillen oder mit Kontaktlinsen kommen. Wenn Sie nur Kontaktlinsenträger sind, bitte mit Kontaktlinsen kommen.
WICHTIG! Bitte Kontaktlinsen-Behältnis mitbringen, Sie müssen die Kontaktlinsen zur Sehprüfung herausnehmen.
Für BrillenträgerInnen:
Führerschein Gruppe 2 (Klasse C1, C, D, E zu C): Brillenglasbestimmung erforderlich. Eine Brillenglasbestimmung erhalten Sie bei Ihrem Optiker.
Sie darf nicht älter als 6 Monate sein.
Führerschein Gruppe 1 (Klasse A, B, E zu B): keine Brillenglasbestimmung erforderlich.
WICHTIG! Bitte mit Brillen zur Untersuchung kommen.
Honorarsätze laut Gesundheitsverordnung:
für Gruppe 1 (Klasse A und B, E zu B) € 35.-
für Gruppe 2 (Klasse C1, C, E, D, G) € 50.-
für Gruppe 1 und 2 € 50.-
für Wiederholungsuntersuchungen Gruppe 2 € 30.-
Termine für die
Ordination Furtwänglerplatz 8, 1130 Wien
Montag bis Donnerstag nach telefonischer Vereinbarung unter 0676/4140451